Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB) der Firma Poller-Immobilien Inh. Stefan Poller
Die Angebote sind freibleibend und nur für den Empfänger bestimmt.
Eine Haftung, daß alle Angebotsangaben richtig und das Objekt im Augenblick des Zuganges der Offerte / Exposé noch verfügbar ist, kann nicht übernommen werden.
Alle Unterlagen wurden nach den Angaben des Besitzers /Auftraggebers zusammengestellt.
Jede Weitergabe der / des Angebote / s an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Firma Poller-Immobilien Inh. Stefan Poller ist untersagt.
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn der Angebotsempfänger / Interessent von dem ihm gemachten Angebot gebrauch macht.
Die im Angebot genannte Maklercourtage (Käufercourtage /Verkäfercourtage) ist vom Angebotsempfänger / Interessent zu zahlen, wenn ein rechts wirksamer Abschluss eines Vertrags über das angebotene Objekt zustande kommt und zwar auch dann, wenn der Makler beim Vertragsabschluss nicht selbst mitgewirkt hat.
Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Vertrages.
Der Courtageanspruch entsteht auch dann gegenüber dem Auftraggeber und/oder Interessent, wenn der Auftraggeber und /oder der Interessent den erhaltenen Nachweis (u.a Exposé ) an einen Dritten weitergibt und dieser den Vertrag abschließt.
Die Courtage wird nach Abschluss des rechtswirksamen Vertrages fällig und ist sofort zu zahlen.
Der Angebotsempfänger / Interessent erklärt sich damit einverstanden, daß die Firma Poller-Immobilien Inh. Stefan Poller für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages tätig wird.
Dem Abschluss eines Vertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung oder Überlassung von realen oder reellen Anteilen, sowie der Erwerb oder die Anmietung eines anderen vergleichbaren Objektes des Verkäufers oder Vermieters, der Erwerb oder die Anmietung durch Personen, die in familiären oder gesellschaftsrechtlichen Beziehungen mit dem Auftraggeber verbunden sind.
Sollte das Objekt dem Empfänger / Interessenten schon bekannt sein, muß die Firma Poller-Immobilien Inh. Stefan Poller innerhalb von 8 Tagen unter Nennung der Informationsquelle schriftlich informiert werden.
Die Firma Poller-Immobilien Inh. Stefan Poller nimmt keine Zahlungen des Käufers zur Ausführung des Auftrages in Empfang.
Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz die Firma Poller-Immobilien Inh. Stefan Poller
Die Firma Poller-Immobilien Inh. Stefan Poller haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragsparteien
Gerichtsstand ist, soweit der Interessent Kaufmann ist, der Sitz der Firma Poller-Immobilien Inh. Stefan Poller
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.
Datenschutz Der Interessent / Verkäufer willigt gem. § 4a BDSG ein, dass der Makler Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese im erforderlichen Umfang an etwaige Verkäufer/ Interessent übermittelt. Weitere Informationen zum Datenschutz auf den nächsten Seite
Widerrufsbelehrung Für den Fall, dass es sich bei dem Interessenten /Verkäufer /Vermieter um einen Verbraucher gemäß § 13 BGB handelt und dieser Vertrag entweder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder im Wege des Fernabsatzes über Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, gilt die in Anlage 1 zu diesem Vertrag /Expose´ enthaltene